Grundsätzliche Maßgabe und Zielsetzung einer freiRAUMplanung ist die Grundstücksgliederung in Räume unterschiedlicher Funktion und Stimmung.
Diese Frei- oder Außenräume verstehen sich als eine Fortsetzung und Ergänzung des (Innenraum-) Konzeptes der vorhandenen Architektur, städtebaulichen Situation u.ä. ohne sich dem Vorhandenen anzubiedern.
Unterschiedliche Funktionsbereiche fügen sich durch ein übergeordnetes Gestaltungsprinzip zu einem erkennbaren Gesamtkonzept.
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